Unterstützung in schwierigen Zeiten
Wichtige Informationen für Immobilienerben.

 

geerbte Immobilie verkaufen oder bewerten in Regensburg
Ein Todesfall bringt neben Schmerz und Trauer auch viele Dinge mit sich, an die man als Erbe denken muss oder die zu 
erledigen sind. Gehört zum Vermögen des Verstorbenen auch eine Immobilie sind einige zusätzliche Punkte zu beachten und Entscheidungen zu treffen.

Ich möchte Ihnen hier einen ersten Überblick über die wichtigen Themen geben.
Gerne berate ich Sie dazu persönlich und individuell.

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Haus oder Wohnung geerbt, was nun?

 

Welche Informationen über die Immobilie benötige ich als Erbe?

Genauen Einblick in die rechtliche Situation der geerbten Immobilie gibt Ihnen der Blick in das Grundbuch.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, welches beim zuständigen Amtsgericht geführt wird. Wenn Sie sich mit dem Erbschein als Erbe ausweisen, können Sie problemlos Einsicht nehmen. Sie erfahren aus dem Grundbuch in Abteilung I den bzw. die Eigentümer der Immobilie.
Sie selbst werden als neuer Eigentümer erst auf Antrag eingetragen. In Abteilung II erfahren Sie, ob Lasten und Beschränkungen an der Immobilie bestehen. Hier wären z.B. Dinge wie Geh- und Fahrtrechte, Wohnungsrechte oder Nießbrauchrechte eingetragen. Prüfen Sie diese Abteilung daher genau. Aus Abteilung III des Grundbuchs ersehen Sie die Grundschulden und Hypotheken, welche an der Immobilie lasten. Prüfen Sie hier genau, ob für solche Eintragungen noch Restschulden vorhanden sind und wenn ja, in welcher Höhe. Im Extremfall könnte es passieren, dass die noch vorhandenen Restschulden höher sind als der aktuelle Verkehrswert der Immobilie. In diesem Fall muss überlegt werden, ob es eventuell sogar günstiger für Sie ist, das Erbe auszuschlagen. Lassen Sie sich hier auf jeden Fall fachkundig beraten.

Wie werde ich als Erbe Eigentümer der Immobilie?

Von Seiten des Gesetzes sind Sie als Erbe sofort nach dem Tod des Erblassers Eigentümer der geerbten Immobilie. Um aber auch im Grundbuch als neuer Eigentümer der geerbten Immobilie eingetragen zu werden, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht stellen. Dies geschieht unter Vorlage des Erbscheins und ist für Immobilienerben in einem Zeitraum von zwei Jahren gebührenfrei. Nach diesem Zeitraum fallen Eintragungsgebühren an – Sie sollten hier also rechtzeitig tätig werden. Soll die Immobilie verkauft werden, so müssen Sie die Grundbuchumschreibung nicht im Vorfeld veranlassen. Hier benötigen Sie Ihren Erbschein dann direkt beim entsprechenden Notartermin.


Welche Pflichten habe ich als Immobilienerbe?

Als Immobilienerbe und damit Immobilieneigentümer sind Sie dafür verantwortlich, dass keine Gefahr von Ihrer Immobilie ausgeht. In der Regel bedeutet das, dass Sie die entsprechenden Versicherungen aufrecht erhalten müssen und sich auch um die sogenannte Verkehrssicherungspflicht kümmern müssen. Sie müssen also z.B. im Winter dafür sorgen, dass der Gehweg geräumt und gestreut wird. Dazu kommt Ihre Pflicht, sämtliche Gebühren und Abgaben zu tragen (z.B. Grundsteuer, Heizung, Verwalterkosten, etc.). Sollte das geerbte Haus oder die Wohnung vermietet sein, sind sie natürlich jetzt auch der neue Ansprechpartner Ihres Mieters und müssen sich um ein ordentliches Mietverhältnis kümmern.


Was soll mit der Immobilie geschehen?

Zusammen mit eventuellen weiteren Erben müssen Sie nun die Entscheidung treffen, was mit der geerbten Immobilie geschehen soll. Wollen Sie diese für sich selbst nutzen? Oder soll das Haus oder die Wohnung eventuell vermietet werden? Kommt beides für Sie nicht in Frage, dann wird die Immobilie in der Regel verkauft werden. Diese Entscheidung hängt oftmals auch stark davon ab, ob Sie alleine Erbe der Immobilie sind, oder ob Sie mit weiteren Erben zusammen eine Erbengemeinschaft bilden. Im Fall einer Erbengemeinschaft, gibt es auch mehrere denkbare Varianten mit dem Erbe umzugehen: Zum einen könnte einer der Erben die Immobilie für sich nutzen und die anderen Erben mit einer gerechten Summe analog deren Eigentumsanteil ausbezahlen. Möchte das keiner der Erben und kommt auch eine Vermietung mit einer Aufteilung der Mieterträge unter den Erben nicht in Frage, wird ein Verkauf die für alle Seiten optimalste Lösung darstellen. Sollte sich unter den Erben keine Einigkeit bezüglich des weiteren Vorgehens erzielen lassen, besteht noch die Möglichkeit, dass Sie als einzelner Eigentümer die Teilungsversteigerung beantragen, um Ihren Anteil aus der Immobilie zu erhalten. Dies sollte aber der allerletzte Weg sein, da in diesem Verfahren selten der optimale Wert erzielt wird. Also lieber „zusammenraufen“ und gemeinsam verkaufen, denn es kommt in der Regel so für alle Beteiligten mehr dabei heraus!


Wie erfahre ich den aktuellen Wert der geerbten Immobilie?

Eine der schwierigsten Fragen bei einer Immobilie ist die nach dem aktuellen Wert. Nachdem Sie aber auf diesen Wert Ihre weitreichenden Entscheidungen bezüglich des weiteren Vorgehens abstellen, sollten Sie sich hier unbedingt professionelle Unterstützung holen. Als Sachverständiger für Immobilienbewertung kann ich Ihnen im Rahmen eines Gutachtens oder einer Marktwertermittlung eine belastbare Aussage zum derzeit realistischen Marktwert Ihrer Immobilie geben. Hier sollten Sie nicht am falschen Ende sparen, denn Fehler bei der Einschätzung des Marktwerts können am Ende zu teuren Fehlentscheidungen führen.

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Was ist beim Verkauf der Immobilie zu beachten?

Um die geerbte Immobilie optimal zu verkaufen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie den korrekten Marktwert ermittelt haben und dass Sie sowohl das Marketing als auch die Verkaufsabwicklung professionell und sicher über die Bühne bringen können.

Wenn Sie einen erfahrenen Immobilienmakler mit dem Verkauf beauftragen, wird die Abwicklung für Sie nicht nur deutlich bequemer sondern auch effizienter und vor allem sicherer.

Ein kompetenter Partner an Ihrer Seite wird Sie auf mögliche Probleme und Fallstricke bereits im Vorfeld hinweisen und diese für Sie aus dem Weg räumen. Durch eine professionelle Marktwertermittlung, eine ansprechende Aufbereitung des Angebots, die Übernahme aller Besichtigungen und Verhandlungen sowie durch die Vermittlung an bonitätsgeprüfte Käufer erhalten Sie eine sichere Abwicklung und das bestmögliche Ergebnis.

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