Die Frage, wann eine ältere Heizung ausgetauscht werden muss, stellt sich zum Beispiel den Käufern eines gebrauchten Hauses – Sie müssen schließlich aufpassen, ob zusätzlich zum Kaufpreis des Traumhauses eventuell noch Kosten für eine sofort oder bald nötige Erneuerung der Heizung anfallen werden.
Aber auch für Eigentümer und Verkäufer einer Immobilie ist das ein ganz wichtiges Thema. Auch sie können von den Austauschpflichten betroffen sein.
Die Vorschriften zur Energieeffizienz von Immobilien sind in Deutschland im Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und detailliert in der Energieeinsparverordnung, der sogenannten EnEV, geregelt. In der aktuellen Fassung der EnEV wurden die Austauschpflichten für ältere Gas- und Ölheizungen nochmals verschärft.
Grundsätzlich müssen nun Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden, die älter als 30 Jahre sind.
Davon gibt es aber einige Ausnahmen. Zum Beispiel gilt diese Pflicht nicht für
- Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel
- Heizungen mit einer Nennleistung unter 4 und über 400 Kilowatt
- Heizkessel, welche nur der Warmwassererzeugung dienen
Eine weitere Ausnahmen stellen Heizungen in Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser dar, welche von den Eigentümern am 01.02.2002 selbst genutzt wurden. Hier trifft die Austauschpflicht erst einen Käufer im Falle eines Verkaufs. Der Käufer muss diese Austauschpflicht dann innerhalb von zwei Jahren erfüllen.
Haben Sie also mindestens eine Wohnung in einem Haus mit nicht mehr als zwei Wohnungen am 01.02.2002 als Eigentümer selbst bewohnt, sind Sie noch nicht von der Austauschpflicht betroffen. Erst im Falle eines Verkaufs muss die Heizung vom Käufer erneuert werden.
Diese Aufstellung dient natürlich nur zu Ihrem ersten Überblick. Wenn Sie unsicher sind, ob auch Sie von der Austauschpflicht betroffen sind, wenden Sie sich doch einfach an Ihren zuständigen Kaminkehrer/Schornsteinfeger. Dieser kann Ihnen sicherlich eine verbindliche Auskunft geben.
Den genauen Text der Energieeinsparverordnung dazu können Sie auf den Seiten des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nachlesen: Link
Unabhängig von den gesetzlichen Austauschpflichten sollten natürlich alle Eigentümer und auch Käufer von gebrauchten Häusern sich Gedanken zur Effizienz der vorhandenen Heiztechnik und der bestehenden Gebäudedämmung machen.
Ein Energieberater oder auch der zuständige Kaminkehrer /Schornsteinfeger ist hier sicherlich ein guter Ansprechpartner für wertvolle Tipps zu Einsparpotentialen.
Stand: 10/2017