Neues Mieterschutzgesetz zum 01.01.2019

Neues Jahr – neue Gesetze!

Ab dem 01.01.2019 gilt das neue Mieterschutzgesetz (Mietrechtsanpassungsgesetz). Damit werden unter anderem die Regelungen der „Mietpreisbremse“ verschärft und die Möglichkeiten der Mieterhöhung wegen Modernisierungen begrenzt.

Mietpreisbremse

Die wesentliche Neuerung im Bereich der sogenannten Mietpreisbremse ist die nun wesentlich höhere Transparenz für Mieter.

Möchte ein Vermieter im Geltungsbereich der Mietpreisbremse z.B. eine höhere Miete verlangen, da bereits die Vormiete über der Grenze lag, so muss er diesen Umstand nun bereits vor Vertragsabschluss in Textform (nicht nur mündlich!) dem Mieter gegenüber darlegen.
Dabei muss er auch die vorher bezahlte Miete offenlegen.
Um die Formerfordernis einzuhalten, sollte diese Information nach Empfehlung des zuständigen Bundesministeriums bereits vorab z.B. per Email oder direkt im Mietvertrag festgehalten werden.

Das gleiche gilt ebenso für andere Ausnahmen von der Mietpreisbremse, wie z.B. die Neuvermietung nach einer umfassenden Modernisierung.

Zudem soll es zukünftig für Mieter leichter sein, gegen eine vermeintlich zu hohe Miete vorzugehen. Hier reicht zukünftig eine einfache Rüge der Miethöhe und der Vermieter muss die Zulässigkeit belegen. Bisher musste der Mieter seine Rüge mit Belegen untermauern.

 

Mieterhöhung wegen Modernisierungen

Durch das Mietrechtsanpassungsgesetz wird auch die Möglichkeit, Modernisierungen auf die Mieter umzulegen deutlich beschränkt.

Während die maximal zulässige Modernisierungsumlage auf die jährliche Miete bisher 11% der Modernisierungskosten betrug, wird diese ab dem 01.01.2019 auf nur noch 8% als Obergrenze reduziert.

Dazu wird eine absolute Obergrenze eingeführt, welche innerhalb von 6 Jahren eine maximale Steigerung um drei Euro monatlich pro Quadratmeter Wohnfläche beträgt. Bei Mieten von vorher weniger als sieben Euro sind es sogar nur zwei Euro pro Quadratmeter.

Zudem sollen Mieter zukünftig besser vor dem sogenannten „Herausmodernisieren“ geschützt werden, indem besonders schikanöse und verdrängende Modernisierungsmaßnahmen mit Bußgeldern bis zu 100.000 EUR belegt werden können.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:

https://mieterschutz.bund.de

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