Die Rauchmelderpflicht

Die Rauchmelderpflicht
Übergangsfrist endet in Bayern zum 31.12.2017

 

Dass Rauchmelder leben retten können ist Tatsache. Die gesetzliche Pflicht, die kleinen Lebensretter in Wohnungen zu montieren, besteht schon seit längerem in ganz Deutschland. Zum 31.12.2017 endet nun auch die „Schonfrist“ für Bestandswohnungen in Bayern.

 

Rauchmelderpflicht

Eine Pflicht, Rauchmelder in Wohnungen zu installieren besteht mittlerweile in allen deutschen Bundesländern. Unterschiedlich sind vor allem die Fristen, zu denen auch Bestandswohnungen mit den Rauchmeldern nachgerüstet sein müssen.

Eingeführt wurde die Rauchmelderpflicht in Bayern bereits am 25. September 2012, mit Wirkung zum 01. Januar 2013. Seitdem müssen Wohnungen die neu errichtet werden, mit Rauchmeldern ausgestattet werden.

Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2017. Bis dahin müssen auch diese Wohnungen mit den Warngeräten nachgerüstet werden.

Hier finden Sie alles, was Sie zur Rauchmelderpflicht in Bayern wissen müssen:

 

Wo ist die Rauchmelderpflicht geregelt?

Die Rauchmelderpflicht ist in Bayern in Artikel 46 der Bayerischen Bauordnung geregelt.
Den Artikel können Sie z.B. hier nachlesen: BayBo

Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern?

Seit 2013 gilt die Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern bereits für alle neu erstellen Wohnungen.
Ab dem 01.01.2018 müssen auch alle Bestandswohnungen mit den kleinen Lebensrettern ausgestattet sein.

Wo überall in der Wohnung muss ein Rauchmelder installiert sein?

Vorgeschrieben ist mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der zu einem Aufenthaltsraum (also Wohnzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer, etc.) führt.

Wer ist für Einbau der Rauchmelder zuständig?

Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind laut Bayerischer Bauordnung die Eigentümer der Wohnungen.

Wer ist für die regelmäßige Wartung der Rauchmelder zuständig?

Laut Bayerischer Bauordnung ist der unmittelbare Besitzer der Wohnung (also der Eigentümer, wenn er die Wohnung selbst bewohnt oder der Mieter in einer vermieteten Wohnung) für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig (es sei denn, der Eigentümer bei Mietwohnungen übernimmt die Wartung selbst).

Wie sehen die Regelungen in den anderen Bundesländern aus?

Einen Überblick über die Regelungen in allen deutschen Bundesländern finden Sie auf Wikipedia

 

(Photo by Piotr Chrobot on Unsplash)

 


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