Mietpreisbremse – Ziel erreicht?

Vor einem Jahr wurde in Deutschland die sogenannte Mietpreisbremse eingeführt.

 

Ziel war es, den rasanten Anstieg der Mietpreise in Ballungszentren und Kommunen mit angespannter Wohnungssituation zu bremsen und einen Schritt in Richtung des erklärten Ziels „mehr bezahlbarer Wohnraum“ zu machen.
Die Bundesländer wurden per Gesetz ermächtigt, Gebiete mit angespannter Wohnraumsituation zu definieren.
So wurden Vermieter verpflichtet, in diesen Geltungsbereichen die Mietpreise bei einer Neuvermietung um nicht mehr als 10% über die ortsübliche Vergleichsmiete anzuheben.
Mietpreisbremse - Entlastung für Mieter?
Allerdings bietet die Regelung auch gleich einige Ausnahmen an:
So gilt die Beschränkung nicht, wenn die Wohnung vor der Neuvermietung umfassend saniert wurde. Für Neubauten oder Sanierungen gilt die Mietpreisbremse auch nicht.

 

Und hier ergeben sich auch die großen Probleme in der Praxis:
Wer kontrolliert, wie eine umfassende Renovierung aussieht?
Aus meiner Sicht ist es auffällig, wie oft in der vergangenen Zeit in Internetinseraten die Beschreibung „Erstbezug nach Sanierung“, „umfassend renoviert“ oder ähnliche Aussagen zu finden sind. Meist tritt dies dann auch zusammen mit einem angebotenen Mietpreis auf, der die ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel um deutlich mehr als 10% übersteigt.

 

Wenn man sich die Inserate dann einmal genau ansieht, drängt sich oftmals der Verdacht auf, dass die „Generalsanierung“ wohl doch eher „kleine Kosmetik“ war und zu den alten Fliesen im Bad vielleicht eine neue Armatur oder ein neues Waschbecken gekommen ist.
Der Ersatz eines verschlissenen Fußbodenbelags durch einen neuen PVC-Boden wird dann auch gerne als Generalsanierung bezeichnet.

 

Man muss sich dabei vor Augen halten, dass das Gesetz mit umfassender Renovierung ein Anheben der Wohnqualität auf Neubauniveau meint – aus meiner Sicht ist dies in vielen Fällen nicht gegeben.

 

Ein zweites großes Problem stellt in der Praxis oftmals das Fehlen eines qualifizierten Mietspiegels dar. Somit ist es in vielen Fällen erst gar nicht möglich, einen korrekten Bezug zur zulässigen Mieterhöhung zu finden.
Zudem müssen Vermieter, die sich nicht an die Regelungen der Mietpreisbremse halten derzeit kaum mit Sanktionen rechnen.

 

Mein persönliches Fazit nach einem Jahr Mietpreisbremse:

Aus meiner  Sicht, ist der Gedanke hinter der Mietpreisbremse sicherlich korrekt, aber die Umsetzung in der Praxis findet aufgrund der oben dargestellten Probleme kaum statt. Eine Verbesserung der Situation für Wohnungsmieter – wie vom Gesetzgeber angestrebt – ist bisher nicht erkennbar und wird ohne Nachbesserung der gesetzlichen Grundlage auch nicht eintreten.
Achtung:
Ab dem 01.01.2019 gelten neue Bestimmungen zur Mietpreisbremse.
Nähere Infos im dazugehörigen Blogbeitrag
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